Wichtige Fragen und Antworten

Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, schreibe uns gerne eine E-Mail an: post@kompetenzzentrum-stillen.de

Das Deutsche Kompetenzzentrum für Stillen und Laktation ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als Ausbildungsinstitut anerkannt.

Die Ausbildung zur Still- und Laktationsberaterin DKSL ist von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) staatlich zugelassen (Zulassungsnummer: 7465824).

Die staatliche Zulassung unserer Onlinekurse ist eine verpflichtende, deutsche Zertifizierungsmaßnahme, welche die Qualität, die Professionalität und die Didaktik des Kurses offiziell ausweist.

Unsere Aus- und Fortbildungen werden zudem von folgenden Stellen anerkannt:

  • Registrierung beruflich Pflegender (Deutschland)
  • Berufsverband der Schweizerischen Still- und Laktationsberaterinnen / BSS (Schweiz)

Ja, du erhältst eine automatisierte Eingangsbestätigung von der E-Mail-Adresse notify@aidaform.com.

Bitte überprüfe auch deinen Spamordner.

 

Zu- und Absagen werden innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungseingang versendet.

Nein musst du nicht. Wir nehmen Teilnehmer aus allen Ländern an.

Bisher haben wir Teilnehmer aus

Deutschland, Österreich, Schweiz, Holland, Luxemburg, England, Griechenland, Kanada, Costa Rica und weiteren Ländern.

Bitte kläre selbst vor deiner Bewerbung, ob und inwiefern unser Zertifikat in deinem Land anerkannt wird und ob du weitere Vorraussetzungen erfüllen oder weitere Genehmigungen einholen musst um dort als Still- und Laktationsberaterin arbeiten zu können.

Ja, du kannst unsere Onlinekurse als Weiterbildung von der Steuer absetzen.

Bitte halte hierzu, für deinen individuellen Fall, am besten Rücksprache mit  deinem Steuerberater.

Es ist momentan nicht möglich, einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt bei uns einzulösen.

Gewisse Förderträger einzelner Bundesländer akzeptieren unsere Kurse allerdings in ihren Förderprogrammen – dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem jeweiligen Programm. Bitte prüfe dies direkt mit dem jeweiligen Förderträger.

Nein, wir freuen uns über Quereinsteiger genauso, wie über Fachkräfte.

Ja, diese Möglichkeit gibt es und wurde auch bereits mehrmals genutzt.

Wir benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG .

Anders als im einfachen Führungszeugnis stehen im erweiterten Führungszeugnis alle Straftaten, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind — unabhängig vom Strafmaß und ist daher wichtig, wenn man eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Ein erweitertes Führungszeugnis kannst du bei deiner örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

In Österreich kann eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge beantragt werden.

In der Schweiz gibt es den Sonderprivatauszug aus dem Strafregister.

Bewerber aus anderen Ländern erkundigen sich bitte bei ihren jeweiligen Behörden.

Es sollte bei Ausbildungsantritt nicht älter als 3 Monate sein.

Ja, die Ausbildung kann in bis zu 12 Monatsraten gezahlt werden.

Die erste Rate wird spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

Wir wollen, dass sich jeder eine fundierte Ausbildung zur Still- und Laktationsberaterin leisten kann. Daher bieten wir in bestimmten Fällen eine abweichende Ratenzahlungsvereinbarung an. Bitte frage diese persönlich per E-Mail an: post@kompetenzzentrum-stillen.de

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und kann nur aus einem wichtigen Grund angenommen werden.

Bis drei Monate vor Kursbeginn ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 15% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 30% der Teilnahmegebühr fällig.

In deinem Interesse empfehlen wir dir für den Fall, dass eine Teilnahme unvorhergesehen nicht möglich ist, vorsorglich eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Ab Kursstart ist kein Rücktritt mehr möglich und es gelten ausschließlich die Kündigungsbedingungen des Vertrags.

Ja, die Abschlussprüfung kann 2 mal kostenpflichtig (160,-€) wiederholt werden.

Sollte die Prüfung 3 Mal nicht bestanden werden, kann die gesamte Ausbildung freiwillig kostenpflichtig wiederholt werden.

Das Zertifikat zur Still- und Laktationsberaterin DKSL hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Für den Erhalt des Zertifikats sind alle 5 Jahre mindestens 75 Fortbildungsstunden oder jährlich 15 Fortbildungsstunden einzureichen.

Zudem Fallen alle 5 Jahre Kosten in Höhe von 120,-€ für die Verlängerung des Zertifikats an.

Wir wissen, dass das Leben manchmal anders spielt, als wie wir es uns wünschen. Daher muss bei uns weder eine erneute Prüfung geschrieben werden, noch sich an ein festes Datum gehalten werden um die das Zertifikat zu behalten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor das Zertifikat nicht zu verlängern, wenn geforderte Fortbildungen nach zweimaliger Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht in einem individuell vereinbarten Zeitraum nachgereicht werden.