Wichtige Fragen und Antworten
Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, schreibe uns gerne eine E-Mail an: post@kompetenzzentrum-stillen.de
Ist das DKSL staatlich anerkannt?
Das Deutsche Kompetenzzentrum für Stillen und Laktation ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als Ausbildungsinstitut anerkannt.
Die Ausbildung zur Still- und Laktationsberaterin DKSL ist von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) staatlich zugelassen (Zulassungsnummer: 7465824).
Die staatliche Zulassung unserer Onlinekurse ist eine verpflichtende, deutsche Zertifizierungsmaßnahme, welche die Qualität, die Professionalität und die Didaktik des Kurses offiziell ausweist.
Unsere Aus- und Fortbildungen werden zudem von folgenden Stellen anerkannt:
- Registrierung beruflich Pflegender (Deutschland)
- Berufsverband der Schweizerischen Still- und Laktationsberaterinnen / BSS (Schweiz)
Bekomme ich eine Bestätigungsemail wenn ich mich beworben habe?
Ja, du erhältst eine automatisierte Eingangsbestätigung von der E-Mail-Adresse notify@aidaform.com.
Bitte überprüfe auch deinen Spamordner.
Wann kann ich mit einer Zusage oder Absage rechnen?
Zu- und Absagen werden innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungseingang versendet.
Muss ich in Deutschland leben um eure Ausbildung machen zu können?
Nein musst du nicht. Wir nehmen Teilnehmer aus allen Ländern an.
Bisher haben wir Teilnehmer aus
Deutschland, Österreich, Schweiz, Holland, Luxemburg, England, Griechenland, Kanada, Costa Rica und weiteren Ländern.
Bitte kläre selbst vor deiner Bewerbung, ob und inwiefern unser Zertifikat in deinem Land anerkannt wird und ob du weitere Vorraussetzungen erfüllen oder weitere Genehmigungen einholen musst um dort als Still- und Laktationsberaterin arbeiten zu können.
Kann ich eure Ausbildungen von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst unsere Onlinekurse als Weiterbildung von der Steuer absetzen.
Bitte halte hierzu, für deinen individuellen Fall, am besten Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Gibt es Fördermöglichkeiten für eure Kurse?
Es ist momentan nicht möglich, einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt bei uns einzulösen.
Gewisse Förderträger einzelner Bundesländer akzeptieren unsere Kurse allerdings in ihren Förderprogrammen – dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem jeweiligen Programm. Bitte prüfe dies direkt mit dem jeweiligen Förderträger.
Brauche ich für die Ausbildung zur Still- und Laktationsberaterin DKSL einen bestimmten Grundberuf?
Nein, wir freuen uns über Quereinsteiger genauso, wie über Fachkräfte.
Gibt es die Möglichkeit, dass die Ausbildungskosten von meinem Arbeitgeber übernommen werden?
Ja, diese Möglichkeit gibt es und wurde auch bereits mehrmals genutzt.
Welches Führungszeugnis braucht ihr und warum?
Wir benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG .
Anders als im einfachen Führungszeugnis stehen im erweiterten Führungszeugnis alle Straftaten, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind — unabhängig vom Strafmaß und ist daher wichtig, wenn man eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Ein erweitertes Führungszeugnis kannst du bei deiner örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
In Österreich kann eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge beantragt werden.
In der Schweiz gibt es den Sonderprivatauszug aus dem Strafregister.
Bewerber aus anderen Ländern erkundigen sich bitte bei ihren jeweiligen Behörden.
Es sollte bei Ausbildungsantritt nicht älter als 3 Monate sein.
Kann die Ausbildung zur Still- und Laktationsberaterin in Raten gezahlt werden?
Ja, die Ausbildung kann in bis zu 12 Monatsraten gezahlt werden.
Die erste Rate wird spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir wollen, dass sich jeder eine fundierte Ausbildung zur Still- und Laktationsberaterin leisten kann. Daher bieten wir in bestimmten Fällen eine abweichende Ratenzahlungsvereinbarung an. Bitte frage diese persönlich per E-Mail an: post@kompetenzzentrum-stillen.de
Kann ich von der Ausbildung zurücktreten?
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und kann nur aus einem wichtigen Grund angenommen werden.
Bis drei Monate vor Kursbeginn ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 15% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 30% der Teilnahmegebühr fällig.
In deinem Interesse empfehlen wir dir für den Fall, dass eine Teilnahme unvorhergesehen nicht möglich ist, vorsorglich eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.
Ab Kursstart ist kein Rücktritt mehr möglich und es gelten ausschließlich die Kündigungsbedingungen des Vertrags.
Kann die Abschlussprüfung bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Ja, die Abschlussprüfung kann 2 mal kostenpflichtig (160,-€) wiederholt werden.
Sollte die Prüfung 3 Mal nicht bestanden werden, kann die gesamte Ausbildung freiwillig kostenpflichtig wiederholt werden.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat zur Still- und Laktationsberaterin DKSL hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Für den Erhalt des Zertifikats sind alle 5 Jahre mindestens 75 Fortbildungsstunden oder jährlich 15 Fortbildungsstunden einzureichen.
Zudem Fallen alle 5 Jahre Kosten in Höhe von 120,-€ für die Verlängerung des Zertifikats an.
Wir wissen, dass das Leben manchmal anders spielt, als wie wir es uns wünschen. Daher muss bei uns weder eine erneute Prüfung geschrieben werden, noch sich an ein festes Datum gehalten werden um die das Zertifikat zu behalten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor das Zertifikat nicht zu verlängern, wenn geforderte Fortbildungen nach zweimaliger Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht in einem individuell vereinbarten Zeitraum nachgereicht werden.